Erfolgreicher Start für «Digitale Justiz Appenzell Ausserrhoden (DIJAR)»

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Mit dem Projekt «Justitia 4.0», welches von den Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD), den Gerichten und der Bundesanwaltschaft im Jahr 2019 in Auftrag gegeben wurde, wird der digitale Wandel in der Schweizer Justiz in allen Rechtsgebieten (Straf- und Zivilverfahren) vorangetrieben. Ziel ist es, den Zugang zur Justiz zu erleichtern und die Verfahren zu beschleunigen. Mittels der zentralen Plattform «Justitia.Swiss» soll für alle an einem Justizverfahren beteiligten professionellen Anwenderinnen und Anwender (Gerichte, Staatsanwaltschaften, Anwaltschaft) auf kantonaler und eidgenössischer Ebene die Übermittlung sowie Akteneinsicht elektronisch erfolgen, was bedeutet, dass die Papierakten durch elektronische Dossiers ersetzt werden.

Mit dem «Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ)» wurde die nötige Rechtsgrundlage für die Digitalisierung der Justiz geschaffen. Der Bundesrat hat die Teilinkraftsetzung des BEKJ per 1.10.2025 beschlossen. Das gesamte BEKJ wird frühestens per 1.1.2027 in Kraft gesetzt.

Für den Kanton Appenzell Ausserrhoden schaffen wir gemeinsam mit den betroffenen Organisationen im Projekt «Digitale Justiz Appenzell Ausserrhoden (DIJAR)» die nötigen technischen, rechtlichen sowie organisatorischen Voraussetzungen. Die Arbeiten in den vier Teilprojekten (kantonale Gesetzgebung, Transformation, Implementierung, Infrastruktur) sind bereits voll im Gange, ganz nach unserem Motto: Gemeinsam in die digitale Zukunft!🤝

 

©️Foto von Tingey Injury Law Firm auf unsplash

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